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A G B

V E R T R A G

1. Ein Vertrag mit bockstal.de kommt zustande durch Angebot, Annahme und schriftliche Auftragsbestätigung.

2. Der Vertrag regelt Leistungsumfang und Herstellungskosten der Videoproduktion. Er beruht auf den Abmachungen eines kostenfreien Vorgespräches über Inhalt, Aufbau und Umfang der Videoproduktion. Er ist für beide Seiten bindend.

3. bockstal.de ist verantwortlich für die technische Herstellung und künstlerische Gestaltung des Films. Im Rahmen des vereinbarten Vertrages besteht Gestaltungsfreiheit.

4. bockstal.de verpflichtet sich den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Bei widrigen Umständen (Unwetter, Krankheit, Unfall etc.), die die Produktion gefährden, bemüht sich bockstalmedia um angemessenen Ersatz, haftet aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatz über den Materialwert hinaus ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere bei Materialien, die vom Auftraggeber überlassen wurden.

5. Wenn der Auftraggeber in der Produktionsphase gravierende Veränderungen an Inhalt, Aufbau und Umfang des Auftrags wünscht, dann werden zusätzliche Kosten extra in Rechnung gestellt.

6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Gültigkeit der anderen oder des Vertrages insgesamt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 76327 Pfinztal.

Walter L. Brähler


Über uns ...

R E C H T E

1. Das Nutzungsrecht am Masterfile geht zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung auf den Auftraggeber über.

2. Eine Verwendung des Videos (auch teilweise) außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks und eine Kopie des Masterfiles bedürfen der Erlaubnis - soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist.

3. Die Rechte an den Originalaufnahmen verbleiben bei bockstal.de.

4. bockstal.de darf Kopien des Videos für eigene Werbezwecke verwenden

L I E F E R U N G

1. Nach Abschluss des Filmschnitts begutachtet der Auftraggeber den Film und nimmt ihn ab. Dabei kann er einmalig Änderungen an Schnitt und Filmkommentar aus gestalterischen Gründen verlangen, soweit sie mit angemessenem Aufwand realisiert werden können. Danach ist er zur Abnahme verpflichtet.

2. Nach der Auslieferung des Films und einer Frist von 14 Tagen gelten alle weiteren Änderungswünsche als neuer Auftrag. Davon ausgenommen sind Mängelrügen, soweit sie unverzüglich geltend gemacht werden. In diesem Fall ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung und Ersatzlieferung.

3. Kann der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden, so hat bockstal.de nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Verzögert sich die Fertigstellung und es entstehen zusätzliche Kosten durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann bockstal.de eine angemessen höhere Vergütung verlangen.

R E C H T E . D R I T T E R

1. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts und für ordnungsgemäße Drehbedingungen ist der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

2. Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass er für alle Materialien, Dokumente, Daten und Musiken, die er bockstalmedia für den Film zur Verfügung stellt, über die Urheber-, Lizenz- und Nutzungsrechte verfügt und dass keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Ausdrücklich stellt der Auftraggeber bockstal.de von Ansprüchen Dritter frei.

Z A H L U N G S W E I S E

Sofern nicht anders vereinbart gilt folgende Zahlungsweise:

1/3 bei Auftragserteilung,

1/3 bei Drehbeginn und

1/3 bei Auslieferung

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